Malediven
Einreise für Deutsche: Allgemeine touristische Informationen
Stand: 24. August 2005
Der Verkehr zwischen den maledivischen Inseln wird mit Booten und Wasserflugzeugen abgewickelt. Beratung durch örtliche Reiseveranstalter ist empfehlenswert.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Stand: 24. August 2005
Für Deutsche besteht für die Einreise in die Malediven Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt. Gegen eine Gebühr ist die Verlängerung des Aufenthaltes vor Ort möglich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kinderausweise sollten generell mit einem Lichtbild versehen sein.
Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Medizinische Hinweise
Stand: 24. August 2005
Die Malediven sind ein Entwicklungsland mit tropischem Klima (Temperaturschwankungen zwischen 28° - 31°C) und mit einer Regenzeit von Mai bis September. Relevante Tropenerkrankungen bilden Denguefieber, Typhus, , Hepatitis A und B
Malaria kommt nicht vor.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden (Mückenschutz, d.h. u.a. Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung). Zu beachten ist, dass die das Denguefieber übertragenden Stechmücken ganztägig stechen, nicht nur in der Dämmerung.
Folgende Impfempfehlungen gelten: Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Eine Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Gelbfieber Endemiegebieten verlangt
INFEKTIONSGEBIETE.
Grundsätzlich gilt, dass die medizinische Versorgung nicht der in Deutschland gewohnten entspricht.
Das Auswärtige Amt kann keine Verantwortung oder Haftung für die medizinischen Informationen auf dieser Website übernehmen. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes
* auf längere Aufenthalte und auf die jeweiligen Hauptstädte zugeschnitten; für kürzere Reisen und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten
* nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist unerlässlich
* trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Stand: 24. August 2005
Auf den Malediven ist jeglicher Rauschgiftbesitz strikt verboten. Verstöße können selbst bei geringen Mengen schwere Strafen zur Folge haben. Auch Touristen wurden bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf den Malediven ist der Islam (sunnitischer Richtung) Staatsreligion. Jegliche christliche Missionstätigkeit oder missionsähnliche Veranstaltung ist untersagt.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln - Bitte informieren Sie sich!
Es folgt der länderspezifische Hinweis:
Besondere Zollvorschriften
Stand: 24. August 2005
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. gegen Erkältungen, Allergien, Hautirritationen, Pilzerkrankungen, Vitamine, Mineralien, Antiseptika etc.) bedürfen keiner Einfuhrgenehmigung. Da jedoch einige Medikamente auf den Malediven strenger Kontrolle unterliegen, wird dringend empfohlen, bei der Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch eine Bescheingung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muß in englischer Sprache abgefaßt sein oder der ärztlichen Bescheinigung eine englische Übersetzung beigefügt werden.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.