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Mexiko

Einreise für Deutsche: Allgemeine touristische Informationen

Stand: 11. Oktober 2005

Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Wechselkurs derzeit Euro 1,-- = ca. 13,00 $. Es besteht keine Devisenkontrolle,
Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben/Hotels sind möglich.

Für Maße und Gewichte gilt offiziell das Dezimalsystem. Daneben sind us-amerikanische Maße und Gewichte weit verbreitet.

Strom: 110 V, 60 Hz.

Der Zeitunterschied gegenüber MEZ beträgt in Mexiko-Stadt minus 7 Stunden. Die Sommerzeit gilt vom ersten Aprilwochenende bis zum letzten Oktoberwochenende. Einzelne Bundesstaaten weichen hiervon ab.

Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist außerordentlich gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen (Mexicana, Aeroméxico, Taesa). Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.

Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen 1. Klasse entsprechen gutem europäischen Standard. Von 2. und 3. Klasse Bussen wird dagegen aus Sicherheitsgründen abgeraten.

Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw, bzw. Mietwagen, kann es besonders während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten. Auch zu Fahrten mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.

Im Innenstadtbereich von Mexiko-Stadt sind Taxis in großer Anzahl vorhanden, wobei jedoch wegen der Gefahr, ausgeraubt zu werden, nur Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) benutzt werden sollten. Mit der gebotenen Vorsicht sollten die sehr preisgünstige U-Bahn und die lokalen Busse benutzt werden.

Geldversorgung

Es wird aus Sicherheitsgründen davon abgeraten, größere Mengen Bargeld bei sich zu führen. Alle gängigen Kreditkarten (Eurocard, Visa, American Express u.a.) werden weitgehend akzeptiert. Bei Verlust ist es in der Regel möglich, innerhalb von 24 bis 48 Stunden Ersatz zu erhalten. Auch Reiseschecks können eingelöst werden, in kleinen Orten allerdings nur US-Dollar Reiseschecks. Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte gezogen werden.

In finanziellen Notsituationen kann über "Western Union" von Bekannten oder Verwandten innerhalb kürzester Zeit Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von "Western Union" in Deutschland ist die "Reisebank AG" (Hotline in Deutschland: 0180 - 522 58 22). Von Banktransfers ist aufgrund der Unzuverlässigkeit der mexikanischen Banken abzuraten.

Kriminalität

Die Kriminalität hat in Mexiko erheblich zugenommen: allein in Mexiko-Stadt werden täglich mehrere Hundert kriminelle Delikte gemeldet; die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Leider sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt gewesen.

Vorsicht bei "freundlichen" Einladungen zu Stadtrundfahrten.

Bei Fahrten mit der Metro kommt es häufig zu Diebstählen. Geld und Wertsachen sollten daher gut und nicht sichtbar am Körper versteckt werden.

Diebe sind auch auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert.

Bei Überlandfahrten kann es zu Raubüberfällen durch bewaffnete Banden auf abgelegenen Straßen im Bereich der Pazifikküste, insbesondere in den südlichen Bundesstaaten Guerrero, Oaxaca und Chiapas kommen. Häufiges Ziel dieser Banden sind Mietwagen.

Bei Reisen in das Hochland von Chiapas (auch San Cristobal de las Casas und umliegende Indianerdörfer) ist Vorsicht geboten. Örtlich kann es zu Behinderungen durch Demonstrationen sowie verstärkte Sicherheitskontrollen kommen. Auch kam es schon zu Raubüberfällen durch bewaffnete Gruppen, die sich als Rebellen ausgaben (ebenso im Nachbarstaat Tabasco und um Palenque).

Durch umfangreiche Polizei- und Militärpräsenz gelten die Hauptorte, einschließlich San Cristobal de las Casas, als sicher.

Vor Ihrer Reise in das Hochland von Chiapas, die Gebiete um Ocasingo und Chenalho sollten Sie sich möglichst bei örtlichen Stellen (z. B. Touristeninformation in Tuxtla und San Cristóbal) nach der aktuellen Sicherheitslage erkundigen.

In Palenque bieten zahlreiche Reiseveranstalter organisierte Touren u. a. an die guatemaltekische Grenze nach Yaxchilan und Bonampak an. Viele dieser Veranstalter (zumeist "Billiganbieter") sind offiziell nicht zugelassen und nicht versichert. Auch ist es bereits zu Überfällen auf Transportbusse dieser nicht autorisierten Veranstalter gekommen. Achten Sie darauf, dass die Transportfahrzeuge ein offizielles blaues Nummernschild mit den Buchstaben "SCT" (= Secretaría de Comunicaciones y Transporte) haben oder zumindest eine schriftliche vorübergehende Zulassung besitzen. Der Fahrer oder Reiseführer sollte im Besitz eines offiziellen Ausweises von "SECTOUR" sein.

Im Grenzgebiet zu den USA ist die Kriminalität besonders hoch. Insbesondere haben Straftaten von Rauschgiftbanden zugenommen. In den vergangenen Monaten wurden dort über 40 US-Bürger entführt.

Beim Gebrauch von Kredit - und Geldkarten ist besondere Vorsicht geboten, da die Zahl der Kopierdelikte stark zugenommen hat. Man sollte sie - z.B. in Restaurants - nicht aus der Hand geben bzw. den Scan-Vorgang überwachen. Illegale Scanner sind sogar schon an Türen gefunden worden, die den Zugang zu Geldautomaten ermöglichen.

Weitere Hinweise:

* Achten Sie bei Menschenansammlungen und auf Bahnhöfen, Bushaltestellen und Metrostationen in Mexiko-Stadt besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck. Auch im Flughafen und in der Metro in Mexiko-Stadt ist die Zahl der Diebstähle erheblich angestiegen.

* Leisten Sie Anweisungen von Ordnungspersonal Folge und verhalten Sie sich zurückhaltend.

* Sollten Sie Opfer eines Überfalls werden, leisten Sie keinerlei Gegenwehr, da die Täter sofort von ihren Waffen Gebrauch machen!

* Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Fahrten mit dem Pkw. Auch sollten Reisen mit dem Bus nur am Tage durchgeführt
werden.

* Benutzen Sie nach Möglichkeit nur Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder vom Hotel. Diese sind zwar teurer, aber vergleichsweise
sicher.

* Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

* Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.

* Verzichten Sie auf auffälligen (auch Mode-)Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.

* Vorsicht an Geldautomaten: Ziehen Sie Geld möglichst nur in Begleitung und achten Sie auf auffällige Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.

* Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Kopien dieser Dokumente können bei der Botschaft hinterlegt werden.

* Parken Sie Ihr Fahrzeug nichtan gelb markierten Bordsteinen (Parkverbot!), da es dort abgeschleppt wird und nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden kann. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.

* Fahren Sie im Pkw nur mit geschlossenen Fenstern und verriegeln Sie die Türen.

* Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.

Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Stand: 11. Oktober 2005

Touristen benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte. Diese ist bei den diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretungen Mexikos oder von den Fluggesellschaften – auch während des Fluges – und an den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Die Karte wird bei Grenzübertritt abgestempelt. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung ist bei Ausreise vorzulegen. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis sollte unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein.

Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA erfolgt nicht immer eine Grenzkontrolle, so dass die Touristen keine abgestempelte Touristenkarte erhalten, sie wird aber z.B. gegen Vorlage des Bustickets ausgegeben (in Mexiko-Stadt beim Instituto Nacional de Migración, Ave. Ejército Nacional Nr. 862, México, D.F.).

Die Touristenkarte wird oft nur für 30 Tage ausgestellt, kann jedoch grundsätzlich für drei Monate ausgestellt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte daher bei der Einreise die Gültigkeitsdauer beachtet werden! Die Gültigkeitsdauer kann von den zuständigen Behörden in Mexiko auf bis zu 6 Monate verlängert werden.

Touristen (Inhaber der Touristenkarte "FMT") dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss. Ohne spezielle Aufenthaltserlaubnis getätigte Menschenrechtsaktivitäten, z. B. zur Unterstützung der Zapatistenbewegung in Chiapas, führen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist nicht ausgeschlossen.

Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.

Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Medizinische Hinweise

INFEKTIONSGEBIETE

Stand: 11. Oktober 2005

Für die Einreise nach Mexiko gibt es keine internationalen Impfvorschriften. Bei Kurzreisen empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Beim Langzeitaufenthalt können zusätzliche Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut empfohlen sein.

In Mexiko gibt es ganzjährig ein mittleres Malariarisiko, insbesondere in den Regenwaldgebieten des Südens. Als malariafrei gelten die Höhenlagen, die Städte, die Küstenregionen sowie die sogen. Resorts für Touristen.

Relativ häufig ist die durch Insekten übertragene Dengue-Virus-Infektion. Aus diesen Gründen empfiehlt sich der Schutz vor Moskitostichen,
z. B. durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln.

Vor der Ausreise sollte ein erfahrener Tropenmediziner zu den individuellen Prophylaxemaßnahmen befragt werden. Auf Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen. Beim Verzehr von Salaten, Obst, Meeresfrüchten, Eis in Getränken sowie generell an Straßenständen ist Vorsicht geboten.

Das Auswärtige Amt kann keine Verantwortung oder Haftung für die medizinischen Informationen auf dieser Website übernehmen. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes

* auf längere Aufenthalte und auf die jeweiligen Hauptstädte zugeschnitten; für kürzere Reisen und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten

* nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist unerlässlich

* trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell

Sonstige Hinweise: nützliche Adressen

Stand: 11. Oktober 2005

Flughafen Mexiko-Stadt

Tel.: 5571 3600 (Zentrale)

a) Nationale Ankunft (Llegadas nacionales, Sala 1A): Rufnummern 2259 und 2303

b) Internat. Ankunft (Llegadas internacionales Sala E1: Zentral- u. Südamerika, Sala E3: Rest der Welt): Rufnummern 2341, 2208 und 2303

Diesen Service gibt es von 06:30 bis 22:00 Uhr.

Instituto Nacional de Migracion (Ausländerbehörde, zuständig u.a. bei Verlust oder Verlängerung der Touristenkarte)

Tel.: 5387 2400 (Zentrale)

- Homero 1863, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet)

- Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum)

Secretaria de Turismo

Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco (Zentralbüro)

Tel.: 3002 6300 (Zentrale)

Touristeninformation: 5089 7500 / 5250 0123 / 5250 0151

Hospital: (ohne Gewähr)

Englischsprachiges Krankenhaus:

Hospital ABC, Sur 136, Ecke Observatorio

01120 México, D.F. Tel.: 52 30 80 00, Notfälle: 52 30 81 61

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Stand: 11. Oktober 2005

Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.

Laut Art. 33 der mexikanischen Verfassung wird die politische Betätigung/Einmischung von Ausländern in die politischen Angelegenheiten des Landes strikt verfolgt. Hier ist deshalb Zurückhaltung ratsam.

Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenvisum, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man zunächst in Haft genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.

Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

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